Hallo zusammen! Wenn ihr euch gerade auf eine Bewerbung vorbereitet und nicht wisst, wo ihr euren GdB (Grad der Behinderung) eintragen sollt, dann seid ihr hier genau richtig! In diesem Text erklären wir euch, wo ihr euren GdB in eurer Bewerbung angeben könnt. Los geht’s!
In einer Bewerbung schreibst du deinen GdB (Grad der Behinderung) normalerweise in den Lebenslauf. Dort kannst du ihn als Teil deiner persönlichen Daten angeben. Wenn du dazu noch Informationen angeben willst, kannst du das auch in einem separaten Anschreiben machen, in dem du deine Behinderung und deine Fähigkeiten erklärst, die du hast, um deine berufliche Entwicklung zu fördern.
Behinderung im Bewerbungsschreiben: Wann ist es notwendig?
Du fragst dich, ob du deine Behinderung bereits im Bewerbungsschreiben erwähnen musst? Grundsätzlich ist das nicht zwingend notwendig. Ob du darauf eingehen solltest oder nicht, hängt von der Stelle und der Art der Behinderung ab. Wenn du beispielsweise eine körperliche Behinderung hast, die deine Bewegungsabläufe einschränkt, kann es sinnvoll sein, deine Einschränkungen im Vorfeld zu erwähnen. So kannst du das Unternehmen frühzeitig darauf vorbereiten und eine passende Lösung finden, wie du trotzdem produktiv arbeiten kannst. Bei einer psychischen Erkrankung hingegen ist es meist nicht notwendig, darauf schon im Bewerbungsschreiben einzugehen. Dies kannst du erst im persönlichen Gespräch erwähnen, sollte es überhaupt notwendig sein. Wichtig ist, dass du dir immer selbst überlegst, ob und wann du deine Behinderung offenlegen möchtest.
Behinderung bei Bewerbung im öffentlichen Dienst: Chancen nutzen!
Bei einer Bewerbung auf eine Stelle im öffentlichen Dienst ist es wichtig, dass du deine Behinderung bereits im Anschreiben erwähnst. Denn die Behindertenquote ist ein wichtiger Bestandteil des Gleichstellungsgesetzes und dient der Umsetzung der Chancengleichheit. Daher ist es wichtig, dass du deine Beeinträchtigung offenlegst. Auch wenn es schwer fällt, kann es sich für dich lohnen, deine Behinderung anzusprechen. Denn als behinderter Bewerber bist du häufig besonders gut qualifiziert und hast bestimmte Vorzüge, die für eine Bewerbung ausschlaggebend sein können. Deshalb solltest du deine Kompetenzen und Fähigkeiten ganz offen präsentieren, sodass du deinen Traumjob bekommst.
Behinderungen bei der Arbeit: Nicht angeben oder erwähnen?
Du musst Deine Behinderung nicht angeben, solange sie Dich nicht bei der Ausführung Deiner Arbeit einschränkt. Dies gilt besonders für Behinderungen, die nicht sofort sichtbar sind. Wenn Du aber das Gefühl hast, dass Deine Behinderung Dir bei Deiner Arbeit helfen kann, kannst Du das gerne im Anschreiben oder Lebenslauf erwähnen. Es kann Deine Bewerbung ergänzen und das Unternehmen davon überzeugen, dass Du der richtige Kandidat für die Position bist.
GdB und GdS Verständnis: Definition und Vorteile
Du hast vielleicht schon mal etwas von einem GdB oder GdS gehört. Doch was genau bedeuten diese Begriffe? Der GdB (Grad der Behinderung) und der GdS (Grad der Schwerbehinderung) werden nach den gleichen Maßstäben in 10er-Graden von 20 bis maximal 100 angegeben. Es ist also möglich, zum Beispiel einen GdB von 20, 50 oder 100 zu haben. Der GdB wird jedoch nicht in Prozent angegeben, auch wenn das in der Umgangssprache häufig üblich ist. In der Regel gibt ein Gutachter anhand verschiedener Kriterien den GdB vor. Dieser ist meist medizinisch-psychologisch begründet und wird durch ein amtlich beglaubigtes Gutachten bestätigt. Je höher der GdB und GdS ist, desto mehr Vorteile und Vergünstigungen können in Anspruch genommen werden.
Schwerbehinderung: Solltest du deinem Chef Bescheid geben?
Du musst deinem Chef nicht zwangsläufig mitteilen, wenn du eine Schwerbehinderung hast. Natürlich ist es wichtig, dass er über deine Situation informiert ist, aber du musst es ihm nicht unbedingt sagen, solange du deinen Job weiterhin ordnungsgemäß erledigen kannst. Sollte sich aber herausstellen, dass du aufgrund der Behinderung nicht mehr in der Lage bist, deine Arbeit auszuführen, solltest du deinem Chef Bescheid geben. Denn dann könnt ihr gemeinsam überlegen, wie ihr deine Aufgaben am besten erledigen könnt. Es ist daher ratsam, offen und ehrlich zu sein und deinem Chef zu erzählen, dass du eine Schwerbehinderung hast. Vielleicht kann er dir ja dann helfen oder spezielle Unterstützung anbieten.
Verpflichtung zur Einladung von Menschen mit Behinderung: Eine inklusive Arbeitswelt schaffen
Du als Arbeitgeber hast die Pflicht, Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, sobald sie die notwendigen fachlichen Anforderungen erfüllen. Wenn du als öffentlicher Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet bist, Menschen mit Behinderung einzuladen, solltest du dich dennoch dazu entschließen, denn es ist ein wichtiger Schritt, um eine inklusive Arbeitswelt zu schaffen. Wenn du die Bewerberinnen und Bewerber trotz fehlender fachlicher Eignung einlädst, kannst du sie außerdem auf andere Weise unterstützen, zum Beispiel durch eine individuelle Ausbildung oder ein spezielles Coaching. Auch wenn du als öffentlicher Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet bist, Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte einzuladen, gilt es dennoch, eine offene, inklusive Atmosphäre zu schaffen. Nur so kannst du potenzielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung erreichen und ihnen eine Chance auf eine Teilnahme am Arbeitsleben geben.
Menschen mit Behinderung respektvoll behandeln: Selbstbestimmung fördern
Viele Menschen, die eine Behinderung haben, bevorzugen jedoch den Begriff Behinderung. Er bezeichnet sie und ihre Situation in einer Weise, die sie als realistisch und respektvoll empfinden. Oft wird auch darauf hingewiesen, dass Behinderungen nicht nur körperlicher Art sein müssen. Auch psychische und geistige Einschränkungen können eine Behinderung darstellen. Auch wenn sich gesellschaftlich inzwischen ein anderer Begriff etabliert hat, ist es wichtig, dass wir uns bewusst machen, dass Menschen mit einer Behinderung nicht für ihre Einschränkungen verantwortlich sind. Wir sollten sie deshalb mit Respekt und Würde behandeln. Das bedeutet, dass wir sie nicht übermäßig bemitleiden oder über die Einschränkungen sprechen sollten. Wir sollten ihnen stattdessen die Möglichkeit geben, sich selbst zu definieren und zu bestimmen, wie sie über ihre Behinderung sprechen möchten. Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass Menschen mit einer Behinderung in unserer Gesellschaft als selbstbestimmte Individuen anerkannt werden.
Vorteile mit GdB 50+: Steuerfreibetrag & Kündigungsschutz
Hast Du einen GdB von 50 oder mehr, profitierst Du von einigen Vorteilen. Gemäß § 33b Einkommensteuergesetz (EstG) hast Du einen Steuerfreibetrag in Höhe von 1140 Euro. Außerdem gilt für Dich ein besonderer Kündigungsschutz, solltest Du ein Arbeitsverhältnis haben. Denn vor einer Entlassung muss das Integrationsamt angehört werden. Wenn Du ein Arbeitsverhältnis hast, dann solltest Du Dich über Deine Rechte als Mensch mit Behinderung informieren, um vor einer möglichen Kündigung geschützt zu sein.
GdB zwischen 30 und 50? Deine Rechte beim Arbeiten
Du hast einen Grad der Behinderung zwischen 30 und weniger als 50? Dann sind Deine Rechte dieselben wie Menschen mit Schwerbehinderung. Du kannst zum Beispiel Anspruch auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ haben. Diese Leistungen können Dir helfen, einen Job zu bekommen, den Du magst und der zu Deinen Fähigkeiten passt. Außerdem ist es für Deinen Arbeitgeber schwieriger, Dich zu kündigen. So hast Du die gleichen Rechte wie Menschen mit Schwerbehinderung und kannst Dir ein erfülltes Arbeitsleben aufbauen.
Schwerbehindertenausweis: Befristung trotz unbefristeter Behinderung
Du hast eine Behinderung? Dann solltest du wissen, dass ein Schwerbehindertenausweis grundsätzlich befristet ist. Selbst wenn deine Behinderung unbefristet festgestellt wurde, kann sich dein Gesundheitszustand im Laufe der Zeit ändern. Das hat kürzlich das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Urteil (Az: L 8 SB 2527/21) bestätigt. Wenn du einen Schwerbehindertenausweis beantragen möchtest, solltest du dich daher über regelmäßige Kontrolluntersuchungen und Verlängerungen informieren.
Erkrankung im Lebenslauf richtig angeben: Auszeit & Genesen
Wenn du längere Zeit wegen Krankheit ausgefallen bist, kannst du das im Lebenslauf nachvollziehbar machen. Dabei ist es wichtig, dass du nicht zu viele Informationen preisgibst. Schreibe stattdessen einfach „Auszeit durch eine Erkrankung“ und ergänze deine Angaben mit dem Satz „zwischenzeitlich vollständig genesen und einsatzfähig“. So kannst du dein Anschreiben auf deine Bewerbung anpassen und hast trotzdem eine professionelle Lösung gefunden. Auch wenn es schwer ist, ist es wichtig, dass du deine Erkrankung nicht zu sehr in den Vordergrund stellst. Vermeide es deshalb, zu viele Details preiszugeben und konzentriere dich stattdessen darauf, deine Erholungsphase und deine Einsatzbereitschaft zu betonen. So zeigst du deinem potenziellen Arbeitgeber, dass du wieder voll einsatzbereit bist.
Vorteile und Nachteile des Schwerbehindertenausweises
Der Schwerbehindertenausweis bietet viele Vorteile, doch es gibt auch einige Nachteile. Viele Menschen, die einen solchen Ausweis besitzen, nehmen eine Benachteiligung wahr. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Einschränkung in der Arbeitswelt handeln. Bedauerlicherweise sehen einige Unternehmen den Grad der Behinderung als Manko an und lassen so den besonderen Kündigungsschutz ungenutzt. Dabei kann ein Schwerbehindertenausweis nicht als Freibrief für eine unkündbare Stelle ausgelegt werden, da der Arbeitgeber dem Schwerbehinderten die gleichen Anforderungen stellen muss wie seinen anderen Mitarbeitern.
Auch auf dem Arbeitsmarkt sind Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis oft benachteiligt. Viele Arbeitgeber sind misstrauisch, wenn ein Bewerber einen solchen Ausweis vorweisen kann. Auch wenn der Schwerbehinderte vielleicht über eine sehr gute Qualifikation verfügt, wird er oft als nicht geeignet eingestuft. Dabei ist es wichtig, dass Arbeitgeber Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis nicht als Minderleister oder minderwertig betrachten, sondern ihnen die gleichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt bieten wie jedem anderen Bewerber.
Der Schwerbehindertenausweis hat somit zwei Seiten: Er bietet den Betroffenen viele Vorteile, aber leider auch einige Nachteile. Es liegt an uns allen, dass Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis fair behandelt und nicht benachteiligt werden. Jeder Mensch hat das Recht auf eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben.
Schwerbehinderte können 2 Jahre früher in Rente gehen
Du als Schwerbehinderter hast die Möglichkeit, schon zwei Jahre vor der allgemeinen Regelaltersgrenze in Rente zu gehen. Aber Achtung: Diese Regelung kann mit Abschlägen verbunden sein, die deine Rente im schlimmsten Fall deutlich mindern. Damit du vorzeitig in Rente gehen kannst, benötigst du einen Schwerbehindertenausweis. Der Ausweis gibt dir dann die Chance, schon vor der allgemeinen Regelaltersgrenze in Rente zu gehen.
Schwerbehindertenausweis beantragen: Vorteile und Nachteilsausgleiche
Du hast einen GdB von mehr als 50 und möchtest wissen, wie du in den Genuss von Nachteilsausgleichen und Hilfen kommst? Dann brauchst du einen Schwerbehindertenausweis. Mit dem Ausweis erhältst du einige Vorteile, die dir das Leben erleichtern. Zum Beispiel kannst du dich auf einen besonderen Kündigungsschutz verlassen. Außerdem bekommst du einen Zusatzurlaub oder sogar steuerliche Vorteile. Es lohnt sich also, wenn du dir einen solchen Ausweis zulegst.
Schwerbehinderte/Gleichgestellte: Nach § 207 SGB IX nicht mehr als 8 Stunden Arbeiten
Du als schwerbehinderter bzw dir gleichgestellter Arbeitnehmer bist nach § 207 SGB IX nicht dazu verpflichtet, mehr als acht Stunden am Tag zu arbeiten. Dies gilt für alle Arbeitsverträge und Betriebe, die dem allgemeinen Arbeitsrecht unterliegen. Eine Ausnahme hiervon sind nur gesetzlich festgelegte Ausnahmen wie z.B. bei einem Notfall oder einer besonderen Herausforderung. In solchen Fällen kannst du aber nach einer entsprechenden Einigung mit dem Arbeitgeber mehr als acht Stunden am Tag arbeiten.
Schwerbehinderte: 5 zusätzliche Urlaubstage nach § 208 SGB IX
Du hast eine Schwerbehinderung? Dann hast du ein Recht auf 5 zusätzliche Urlaubstage. Diese Tage werden deinem gesetzlichen oder tariflichen Urlaub hinzugerechnet. Dies regelt § 208 Absatz 1 des Neunten Sozialgesetzbuchs. Damit kannst du deinen Urlaub noch mehr genießen und eine Auszeit nehmen. Es lohnt sich also, deine Schwerbehinderung anerkennen zu lassen. So kannst du deinen gesetzlichen und tariflichen Urlaub zusätzlich aufstocken.
Wichtig: Informiere das Versorgungsamt bei GdB-Veränderung
Du hast einen Schwerbehindertenausweis? Dann ist es wichtig, dass Du das Versorgungsamt informierst, wenn sich Dein Gesundheitszustand wesentlich verändert hat. Egal ob er sich verbessert oder verschlechtert – Du bist verpflichtet, darüber zu informieren. Aufgrund der neuen Informationen kann dann der Grad der Behinderung (GdB) und die Merkzeichen neu festgesetzt werden. Stelle also sicher, dass Du die Ämter informierst, wenn es hier Veränderungen gibt, damit Du durch den Schwerbehindertenausweis die bestmögliche Unterstützung bekommst.
Neues Betreuungsrecht stärkt Selbstbestimmung von Betroffenen
Am 01.01.2023 tritt ein neues Betreuungsrecht in Kraft, das den rechtlich betreuten Personen mehr Selbstbestimmung garantieren soll. Damit wird das Recht auf Selbstbestimmung für tatsächlich Betroffene gestärkt. Dadurch soll es ihnen ermöglicht werden, ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben zu führen.
Für die rechtliche Betreuung bedeutet dies, dass die Wünsche der rechtlich betreuten Personen grundsätzlich handlungsleitend sind. Sowohl die Betreuer*innen als auch das Gericht sind dazu aufgefordert, diese Wünsche zu berücksichtigen. Dies ermöglicht eine stärkere Mitbestimmung der Betroffenen.
Ein weiterer Vorteil des neuen Betreuungsrechts ist, dass sich das Recht an den jeweiligen Lebensumständen der Betroffenen orientiert und somit eine individuellere Betreuung ermöglicht. Damit sollen die Betreuungsmaßnahmen an die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen angepasst werden.
Schwerbehinderten Menschen Arbeitsstelle gewähren: SGB IX § 165 Satz 3
Gemäß § 165 Satz 3 des Sozialgesetzbuches (SGB IX) sind öffentliche Arbeitgeber verpflichtet, schwerbehinderten Menschen, die sich um eine neu zu besetzende Arbeitsstelle bewerben, ein Vorstellungsgespräch zu gewähren. Im Gegenzug erhalten Arbeitgeber die Möglichkeit, Unterstützungsleistungen für schwerbehinderte Menschen in Anspruch zu nehmen, um eine sinnvolle Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. So haben sie beispielsweise die Möglichkeit, Arbeitnehmern mit Behinderungen kostenlose Beratung und Unterstützung anzubieten. Dadurch können sie dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderungen ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen und auf eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft vorbereitet werden.
Schwerbehindert? Du hast Anspruch auf faire Bewerbung!
Du hast eine Schwerbehinderung und bist auf der Suche nach einem Job? Dann haben wir hier eine wichtige Information für Dich: Anders als bei öffentlichen Arbeitgebern, ist es bei privaten Unternehmen nicht zwingend nötig, schwerbehinderten Bewerbern zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Während öffentliche Arbeitgeber in Deutschland unter bestimmten Bedingungen verpflichtet sind, schwerbehinderten Bewerbern eine Chance zu geben, besteht diese Pflicht für private Unternehmen nicht.
Egal ob öffentlicher oder privater Arbeitgeber: Schwerbehinderte Bewerber haben ein Anrecht darauf, dass ihre Bewerbung einer sorgfältigen Prüfung unterzogen wird. Wenn ein Unternehmen also eine Stelle ausschreibt, muss es alle qualifizierten Bewerber gleichermaßen berücksichtigen – egal ob schwerbehindert oder nicht. Schwerbehinderte Bewerber dürfen also nicht diskriminiert werden und haben Anspruch auf eine faire Behandlung.
Zusammenfassung
In einer Bewerbung schreibst du deinen GdB (Grad der Behinderung) in der Regel in das Anschreiben. Der GdB sollte als Zahl in den Text eingebaut werden, damit er auffällt. Wenn du eine konkrete Frage zu deiner Behinderung oder zu deinem GdB im Anschreiben beantworten musst, kannst du auch ein kurzes Statement dazu schreiben. Achte aber darauf, dass du nicht zu viel Informationen preisgibst.
Du hast jetzt verstanden, wo man seinen GdB in einer Bewerbung erwähnen sollte. Wenn du also eine Bewerbung schreibst, denke daran, deinen GdB an der richtigen Stelle zu erwähnen, um deine Chancen zu erhöhen.