Wie du deine Schwerbehinderung in deiner Bewerbung richtig angibst – Alles, was du wissen musst!

Bewerbung mit Schwerbehinderung schreiben

Hallo liebe Leserinnen und Leser,
heute möchte ich euch einmal erklären, wie man am besten schreibt, dass man schwerbehindert ist, wenn man sich bewirbt. Egal, ob du selbst schwerbehindert bist oder jemanden kennst, der sich bewerben möchte – hier erfährst du, worauf du achten musst und wie du das Thema richtig angehst. Also lass uns loslegen!

Die Schwerbehinderung sollte in deiner Bewerbung genau erläutert werden. Es ist wichtig, dass du eine eindeutige Beschreibung deiner Beeinträchtigung angeben kannst. Wenn du ein ärztliches Attest hast, kannst du dieses auch deiner Bewerbung beifügen. Wenn du eine Schwerbehinderung hast, kannst du auch ein Schwerbehindertenausweis vorlegen. Dieser bescheinigt dir den Grad deiner Behinderung und manche Arbeitgeber prüfen anhand des Ausweises, ob du für eine bestimmte Stelle geeignet bist.

Verantwortung als Arbeitgeber: §165 Satz 4 SGB IX beachten

Du als Arbeitgeber hast eine besondere Verantwortung, Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte einzuladen, wenn sie alle formal zwingenden Qualifikationen erfüllen. Dies ist ein wichtiger Aspekt des §165 Satz 4 SGB IX, der besagt, dass eine Einladung entbehrlich ist, wenn es offensichtlich an der fachlichen Eignung mangelt. Es ist deine Pflicht als Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass die Qualifikationen und Fähigkeiten eines Bewerbers umfassend und fair bewertet werden. So kannst du sicherstellen, dass du die besten Kandidaten für die Position auswählst.

Schwerbehinderung angeben bei Arbeitgeber? Fachanwalt sagt: Nein!

Du hast eine Schwerbehinderung und willst wissen, ob du das bei deinem Arbeitgeber angeben musst? Fachanwalt Bredereck sagt: Nein, du bist nicht dazu verpflichtet. Aber sei dir bewusst: Wenn du deine Schwerbehinderung nicht angehst, kannst du im Falle einer Diskriminierung keine Ansprüche geltend machen. Deshalb ist es ratsam, seine Schwerbehinderung bei Bedarf dem Arbeitgeber mitzuteilen. So kannst du deine Rechte schützen und bist für eventuelle Diskriminierungen gewappnet.

Schwerbehinderte: Vorteile im Bewerbungsprozess nutzen!

Du hast eine Schwerbehinderung und möchtest dich bewerben? Dann hast du eine vorzügliche Chance, eingestellt zu werden! Denn laut §14 Absatz 1 Satz 3 des Landesbeamtengesetzes (LbV) haben schwerbehinderte Bewerber*innen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung einen Vorrang vor anderen Bewerber*innen. Das heißt, wenn du und ein anderer Bewerber*in im Wesentlichen die gleichen Qualifikationen vorweisen können, hast du die größeren Chancen auf eine Einstellung. Um deine Chancen auf eine Einstellung zu erhöhen, solltest du deine Behinderung unbedingt im Bewerbungsprozess angeben. So können Arbeitgeber*innen deine Qualifikationen genau einschätzen und dein Anspruch auf Vorzug bei der Einstellung berücksichtigen.

Erhöhung Grad Behinderung: Rat vom Arzt & Beweise ans Versorgungsamt

Du hast Probleme bei der Bewilligung einer höheren Grad der Behinderung? Dann kann der behandelnde Arzt dein Anliegen überprüfen und die Beurteilung des Versorgungsamtes hinterfragen. Sollten Fehleinschätzungen vorliegen, können durch weitere Untersuchungen Beweise erbracht werden. Auch die Unterlagen dazu kannst du dem Versorgungsamt zur Verfügung stellen. Dazu musst du aber zunächst deinen behandelnden Arzt aufsuchen und ihn um Rat fragen.

Informiere Arbeitgeber über Behinderung: Wann und Warum

Ein Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber oder Vorgesetzten grundsätzlich nicht mitteilen, dass er behindert oder schwerbehindert ist. Allerdings sollte ein Arbeitnehmer seine Behinderung mitteilen, wenn sie sich auf seine Arbeit auswirken kann. Dazu gehört beispielsweise, wenn die Behinderung bestimmte Arbeitsaufgaben erschweren oder eine spezielle Unterstützung erforderlich macht. Es ist auch wichtig, die Behinderung mitzuteilen, wenn bei einer Beförderung oder einer anderen Veränderung des Arbeitsgebietes eine spezielle Unterstützung oder eine Anpassung in Betracht gezogen werden muss. Ein Arbeitnehmer sollte in solchen Fällen seinem Arbeitgeber oder Vorgesetzten auf jeden Fall mitteilen, dass er behindert oder schwerbehindert ist. Das gilt auch, wenn es sich bei der Behinderung um eine psychische oder psychosomatische Störung handelt. In jedem Fall sollte man den Arbeitgeber oder Vorgesetzten möglichst frühzeitig über die Behinderung informieren, damit die nötige Unterstützung rechtzeitig angeboten werden kann.

Behinderung im Anschreiben oder Lebenslauf angeben?

Du musst nicht zwingend in Deinem Anschreiben oder Lebenslauf angeben, wenn Du eine Behinderung hast. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese nicht sichtbar ist oder die Ausübung der Position nicht einschränkt. Wenn eine Behinderung Dir aber tatsächlich bei der Ausübung deiner Stelle helfen kann, ist es ratsam, diese im Anschreiben oder Lebenslauf zu erwähnen. Dies hilft dem Arbeitgeber, Dir passende Aufgaben zuzuweisen und Deine Stelle an Deine speziellen Bedürfnisse anzupassen. Es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber spezielle Hilfsmittel zur Verfügung stellt, die Dir Deinen Alltag erleichtern. Falls Du unsicher bist, ob Du Deine Behinderung im Anschreiben oder Lebenslauf erwähnen solltest, kannst Du vorher immer mit dem Arbeitgeber sprechen, um herauszufinden, was am besten für Dich ist.

Lücken im Lebenslauf durch Erkrankung? So gehst du vor!

Du hast eine Krankheit überwunden und musst nun deinen Lebenslauf ausfüllen? Kein Problem, denn du bist nicht allein! Viele Menschen haben Lücken im Lebenslauf aufgrund einer Erkrankung. Es ist wichtig, dass du das offen kommunizierst, um ein ehrliches und vollständiges Bild deines Lebenslaufs zu geben. Du solltest jedoch nicht zu detailliert auf deine Erkrankung eingehen. Formuliere stattdessen einfach „Auszeit durch eine Erkrankung“ und ergänze den Satz mit „zwischenzeitlich vollständig genesen und einsatzfähig“. So kannst du deiner zukünftigen Arbeitgeberin oder deinem zukünftigen Arbeitgeber zeigen, dass du wieder fit und bereit bist, in den Beruf zurückzukehren.

Schwerbehindertenausweis: Befristet und regelmäßig überprüfbar

Du hast eine Behinderung und willst einen Schwerbehindertenausweis beantragen? Dann solltest Du wissen, dass dieser grundsätzlich befristet ist. Auch wenn die Behinderung unbefristet festgestellt wurde, kann sich der Grad der Behinderung mit der Zeit verändern, weshalb der Ausweis regelmäßig überprüft werden muss. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit einem Urteil bestätigt (Az: L 8 SB 2527/21). Wenn Du einen Schwerbehindertenausweis beantragen möchtest, solltest Du Dich deshalb an Deine zuständige Behörde wenden. Dort bekommst Du alle nötigen Informationen und Hilfe.

Wie sollte man Behinderungen bezeichnen? Richtige Wortwahl beachten

Viele Menschen befürchten, Menschen mit Behinderungen aufgrund der Wortwahl zu beleidigen oder zu stigmatisieren. Aus diesem Grund hat sich Handicap als Begriff etabliert. Beschönigende Alternativ-Ausdrücke, wie zum Beispiel „besondere Bedürfnisse“ oder „andersfähig“ werden ebenfalls häufig verwendet. Allerdings sollte beachtet werden, dass die Wortwahl immer auch von den Vorlieben der jeweiligen Person mit Behinderung abhängig ist. Daher ist es ratsam, sich vor der Verwendung des Begriffs zu erkundigen, welche Ausdrücke die betroffene Person bevorzugt.

Respektvoller Umgang mit Menschen mit Behinderung

Du hast sicher schon mal von dem Begriff „Mensch mit Behinderung“ gehört. Er ist derzeit der politisch korrekte Begriff und wird dazu genutzt, den ehemals üblichen Begriff „behinderter Mensch“ zu ersetzen. Dadurch soll ein respektvoller Umgang mit Menschen, die eine Behinderung haben, gesichert werden. Denn Menschen mit einer Behinderung sollen als gleichwertige Mitglieder unserer Gesellschaft wahrgenommen werden und nicht nur auf ihre Einschränkung reduziert werden. Es zeigt, dass wir als Gesellschaft anerkennen, dass jeder Mensch einzigartig ist und einen eigenen Wert hat, unabhängig von seiner Beeinträchtigung.

 Schwerbehinderung in Bewerbung schreiben

Lohnzuschüsse für Schwerbehinderte: Alles, was du wissen musst

Du fragst dich, wie viel Lohnzuschüssen dir als Schwerbehinderter zustehen? Grundsätzlich gilt: Wenn du 30 Prozent weniger Arbeitsleistung leistest als andere, muss dein Arbeitgeber dies hinnehmen. Kommt es aber zu einer höheren Einbuße, kannst du Entschädigungen bei der Agentur für Arbeit beantragen. Die Höhe der Zahlungen hängt hierbei vom Einzelfall ab. Es gibt jedoch einige allgemeine Regeln, die du beachten solltest: Zum Beispiel müssen die Zahlungen dem tatsächlichen Verdienstausfall entsprechen. Außerdem können Lohnzuschüsse für maximal drei Monate gewährt werden. Wenn du mehr Informationen zu den Lohnzuschüssen benötigst, kannst du dich gerne an die Agentur für Arbeit wenden. Dort kannst du dich ausführlich beraten lassen.

Eingliederungszuschuss: Bis zu 70% Arbeitsentgelt für 12 Monate

Du bist chronisch krank oder hast eine Behinderung? Dann kannst du bei deiner Jobsuche einen Eingliederungszuschuss beantragen. Damit bekommst du finanzielle Unterstützung, um wieder in den Beruf einzusteigen. Die Förderhöhe liegt dabei bis zu 70 % des Arbeitsentgelts und die Förderdauer bis zu 24 Monate. Allerdings musst du dich nach Ablauf von 12 Monaten auf eine Reduzierung des Eingliederungszuschusses einstellen. Dann beträgt der Zuschuss nur noch 60 % des Arbeitsentgelts. Du solltest darauf aber nicht verzichten, denn der Eingliederungszuschuss kann dir wertvolle Unterstützung bei der Jobsuche bieten. Informiere dich bei deinem Arbeitsamt über die genauen Bedingungen und lege gleich los.

Schwerbehindert? Acht Stunden Arbeit pro Tag reicht!

Du hast eine Schwerbehinderung oder bist ihr gleichgestellt? Dann ist es wichtig zu wissen, dass Du nicht verpflichtet bist, mehr als die regelmäßige tägliche Arbeitszeit von acht Stunden zu leisten. Dies ist in § 207 des Sozialgesetzbuchs IX (SGB-IX) festgelegt. Dies bedeutet, dass Du nicht über die acht Stunden hinaus arbeiten musst. Allerdings kannst Du mit Deinem Arbeitgeber auch eine längere Arbeitszeit vereinbaren, wenn es für Dich ok ist. Wenn Du Fragen zu Deinem Beschäftigungsverhältnis hast, kannst Du Dich auch an die zuständige Integrationsfachdienste wenden. Diese helfen Dir gerne weiter.

Schwerbehinderte Arbeitnehmer: Muss ich sie einstellen? Ja!

Du fragst dich, ob Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, schwerbehinderte Arbeitnehmer einzustellen? Ja, dafür gibt es eine gesetzliche Regelung. Laut § 154 Abs 1 SGB IX müssen Betriebe, die mehr als 20 Arbeitsplätze anbieten, mindestens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze an schwerbehinderte Menschen vergeben. Dadurch soll ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden. Wenn ein Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, muss es die Stellen in der Schwerbehindertenvertretung, dem Integrationsamt oder dem Arbeitsamt ausschreiben. Außerdem ist es verpflichtet, bei Einstellungen, Beförderungen und Versetzungen schwerbehinderte Arbeitnehmer bevorzugt zu berücksichtigen.

Schwerbehindertenausweis beantragen: Bürgerbüro kontaktieren!

Du möchtest einen Schwerbehindertenausweis beantragen? Dann bist du hier genau richtig! Es gibt zwei Möglichkeiten, wie du an deinen Schwerbehindertenausweis kommst. Entweder bei deinem Versorgungsamt oder beim Bürgerbüro deiner Stadt oder deines Kreises. Wenn du dir nicht sicher bist, wo du deinen Antrag stellen musst, dann kannst du natürlich auch einfach mal beim Bürgerbüro anrufen und dich erkundigen. Dort erhältst du sicherlich alle nötigen Informationen, wie du deinen Antrag stellen kannst.

Behinderungsgrad 50: Unterstützung für Arbeitsplatzausstattung & mehr

Bei einem Grad der Behinderung von 50 bestehst Du die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Ausstattung Deines Arbeitsplatzes zu beantragen. Dein Arbeitgeber kann unter Umständen sogar Lohnkostenzuschüsse erhalten. Zusätzlich hast Du bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf 5 Tage zusätzlichen Urlaub. Außerdem kannst Du von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Kontaktiere Deinen Arbeitgeber, um über mögliche Unterstützungen zu sprechen.

Neue Regelung: 3,80 Euro Mehrbedarf pro Mittagessen

Ab 01.01.2023 tritt eine neue Regelung in Kraft, die einen erhöhten Mehrbedarf für Grundsicherungsempfänger*innen und Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, vorsieht. Dadurch erhalten diese Personengruppen mehr Geld für die Mittagsverpflegung in Werkstätten. Künftig beträgt der Mehrbedarf pro Mittagessen 3,80 Euro. Das bedeutet, dass diese Personen mehr Geld für eine ausgewogene Ernährung haben und so ihre Teilhabe am Arbeitsleben verbessern können.

Schwerbehindertenausweis: Nachteile & Rechte beachten!

Auch wenn ein Schwerbehindertenausweis Vorteile bieten kann, solltest du dir der Nachteile bewusst sein. Leider wird der besondere Kündigungsschutz des Ausweises manchmal als „unkündbar“ ausgelegt, obwohl das nicht der Fall ist. Auch wenn du in einem Unternehmen arbeitest, könnte es sein, dass dein Arbeitgeber eine ungünstige Einstellung gegenüber Schwerbehinderten hat. In vielen Fällen wird man als behinderter Mensch nicht fair behandelt und bekommt weniger Gehalt als ein Nichtbehindeter. Zudem werden behinderte Menschen häufig diskriminiert und bekommen keine gleichen Chancen am Arbeitsmarkt. Dies ist sehr bedauerlich und macht es schwierig, eine geeignete Arbeit zu finden.

Es ist wichtig, dass wir uns als behinderte Menschen unserer Rechte bewusst sind, aber auch, dass wir uns der Nachteile des Schwerbehindertenausweises bewusst sind. Es ist wichtig, dass wir uns nicht nur unserer Fähigkeiten bewusst sind, sondern auch unserer Einschränkungen. Wir sollten uns auch bewusst sein, dass wir uns gegen Diskriminierung und Benachteiligung wehren müssen und uns unserer Rechte bewusst sind. Nur so können wir uns gegen Ungerechtigkeiten zur Wehr setzen.

Schwerbehinderte Menschen haben Anrecht auf Vorstellungsgespräch – SGB IX

Das Sozialgesetzbuch (SGB IX) schreibt ganz klar vor, dass schwerbehinderte Menschen bei der Besetzung neuer Arbeitsplätze durch öffentliche Arbeitgeber ein Anrecht auf ein Vorstellungsgespräch haben. Gemäß § 165 Satz 3 SGB IX müssen sie bei ihrer Bewerbung berücksichtigt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass schwerbehinderte Menschen, die sich um eine Arbeitsstelle bewerben, dieselben Chancen auf eine Anstellung haben, wie alle anderen Bewerber auch. Außerdem hat der Arbeitgeber die Pflicht, geeignete Maßnahmen zu unternehmen, um Menschen mit einer Behinderung bei der Eingliederung in Arbeit zu unterstützen. Hierzu gehört unter anderem, die Einstellung eines entsprechenden Personals und die Anpassung der Arbeitsplätze an die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung.

Respekt für Menschen mit Behinderung: Warum wir unsere Sprache anpassen sollten

In Deutschland verwenden viele Menschen den Begriff „Menschen mit Handicap“, um die Bezeichnung „Menschen mit Behinderung“ zu ersetzen. Dies ist eine euphemistische Umschreibung, die dazu dient, die Unterschiede und Herausforderungen, mit denen Menschen mit Behinderung zu kämpfen haben, zu verharmlosen und zu verschleiern. Dabei ist es wichtig, das Wort „Behinderung“ zu verwenden, da es ein breiteres Spektrum an Möglichkeiten vermittelt und ein größeres Verständnis für die Problematik schafft. Außerdem hilft es, der Gruppe Respekt und Wertschätzung zu verleihen.

Es ist wichtig, dass wir den Menschen mit Behinderung Respekt entgegenbringen und unsere Sprache entsprechend anpassen, damit wir verstehen, dass sie vor allem Menschen mit Fähigkeiten und Potenzial sind.

Fazit

In einer Bewerbung solltest du die Tatsache, dass du schwerbehindert bist, nur dann erwähnen, wenn dies für die ausgeschriebene Position relevant ist. Wenn es also eine gesetzliche Vorschrift gibt, die eine besondere Berücksichtigung schwerbehinderter Bewerber vorsieht, solltest du diese Erwähnung in der Bewerbung vornehmen. Ansonsten ist es nicht notwendig, deine Schwerbehinderung zu erwähnen. Solltest du dich dazu entschließen, solltest du kurz und knapp darauf eingehen, dass du schwerbehindert bist und wie du zu dieser Einstufung gekommen bist.

Du hast jetzt gelernt, wie man die Schwerbehinderung in einer Bewerbung ansprechen sollte. Es ist wichtig, dass man offen und ehrlich seine Schwerbehinderung erwähnt und wie sie sich auf die Ausübung des Berufs auswirken kann. So kannst du potenziellen Arbeitgebern dein Talent und deine Fähigkeiten vorstellen und zeigen, was du zu bieten hast. Sei dir bewusst, dass du nicht zu viel über deine Behinderungen erzählen musst, aber du solltest offen darüber sprechen, wie du sie überwinden kannst.

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